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05.02.23

Gibt es eine Handlaufpflicht?

Ob ein Handlauf in einem Gebäude vorgeschrieben ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der jeweiligen Bauvorschriften und Sicherheitsanforderungen. In Deutschland werden beispielsweise Handläufe durch die DIN 18065, "Treppen in Wohnungen und öffentlichen Gebäuden" und die DIN 18040, "Barrierefreies Bauen - Teil 2: Planungsgrundlagen für den barrierefreien Wohnungsbau" reguliert.

In öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Krankenhäusern, Einkaufszentren, Verwaltungsgebäuden, Theater und ähnlichen Einrichtungen, sind Handläufe in der Regel vorgeschrieben, um den Geh- und Fluchtweg zu erleichtern und die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Hier müssen Handläufe auch bestimmten Vorschriften hinsichtlich Material, Höhe, Breite und Griffhöhe entsprechen.
In Wohngebäuden sind Handläufe nicht immer vorgeschrieben, aber sie können dennoch hilfreich sein, insbesondere für ältere oder behinderte Menschen oder für Kinder. In diesen Fällen sollte man jedoch auch die erforderlichen Vorschriften und Standards berücksichtigen.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Handlauf in Ihrem Gebäude erforderlich ist oder welche Vorschriften dafür gelten, empfehlen wir Ihnen, sich an die örtlichen Baubehörden oder einen qualifizierten Architekten oder Ingenieur zu wenden. Diese können Ihnen die relevanten Vorschriften und Empfehlungen zur Verfügung stellen und Ihnen bei der Umsetzung beratend zur Seite stehen.

Natürlich bieten wir auch passende Handläufe an, die gemäß Ihren Wünschen gefertigt werden. Wir haben Handläufe, die an der Wand oder am Boden befestigt werden. Natürlich können auch verschiedene Befestigungen kombiniert werden.